Mobil mit Volkswagen Nutzfahrzeuge

    Mit insgesamt bis zu 19% Nachlass
    Für Menschen mit einer Einschränkung ist Mobilitätsfreiheit oftmals keine Selbstverständlichkeit. Egal ob Sie selbst am Steuer sitzen oder befördert werden, unser Caddy lässt sich ganz flexibel an Ihre Bedürfnisse einstellen. Durch die entsprechenden Umbauten bieten Ihnen die Volkswagen Nutzfahrzeuge jede Menge Platz und Komfort, damit Ihre Mobilität erhalten bleibt. Im Autohaus Borgmann stehen wir Ihnen als Spezialisten für Behinderten-Nachlässe und Fahrzeugumbauten mit Rat und Tat zur Seite. Kommen Sie nach Krefeld und lassen sich ausführlich beraten oder unternehmen direkt eine Probefahrt mit Ihrem Wunschmodell. Die Borgmannschaft freut sich auf Sie!
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    Ein Bild vom Standort des Händlers

    Profitieren Sie von unseren Preisnachlässen

    Nicht nur unsere Fahrzeugkonzepte, auch unsere Preisnachlässe helfen Menschen mit Behinderung, ihre Unabhängigkeit zu verwirklichen. Volkswagen Nutzfahrzeuge gewährt Kunden beim Kauf fabrikneuer Modelle attraktive Rabatte. Ob Sie selbst oder Ihre Angehörigen nachlassberechtigt sind, erfahren Sie bei uns. Bei Fragen beraten wir Sie ebenfalls gern.

    Wann sind Sie nachlassberechtigt?

    • Den Nachlass erhalten Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit einem Grad der Behinderung ab 50 %. Weitere Merkzeichen sind nicht nötig. Die Zulassung des Fahrzeugs muss nicht zwangsläufig auf den Inhaber des Schwerbehindertenausweises erfolgen. So kann beispielsweise das Fahrzeug auf die Eltern zugelassen werden, sofern ein Kind Inhaber des Schwerbehindertenausweises ist. Auch gewerbliche Zulassungen sind unter gewissen Voraussetzungen möglich. Ihr Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner berät Sie gerne.
    • Menschen mit Behinderung, die Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß §§ 53, 54 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erhalten, gewähren wir ebenfalls einen Preisnachlass. Ebenfalls Familien mit Säuglingen oder Kleinkindern, für die noch kein Schwerbehindertenausweis vorliegt.
    • Nachlassberechtigt sind außerdem Fahrzeuge, die einen Umbau oder Einbau für Menschen mit Behinderung erhalten, sofern diese im Fahrzeugschein (ZBT I) in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) dokumentiert sind.